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  • Eine Kartenrückgabe ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  • Für nicht besuchte Veranstaltungen wird kein Ersatz geleistet
  • Kommt eine Einlösung der Lastschrift aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht zu Stande, so gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Kunden.
  • Ein notwendiges außergerichtliches oder gerichtliches Mahnverfahren geht zu Lasten des Kunden.
  • Erfüllungsort ist Elchesheim-Illingen. Gerichtsstand für beide Partner ist 76437 Rastatt.
  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.