- Eine Kartenrückgabe ist grundsätzlich ausgeschlossen.
- Für nicht besuchte Veranstaltungen wird kein Ersatz geleistet
- Kommt eine Einlösung der Lastschrift aus Gründen, die beim Kunden liegen, nicht zu Stande, so gehen die entstandenen Kosten zu Lasten des Kunden.
- Ein notwendiges außergerichtliches oder gerichtliches Mahnverfahren geht zu Lasten des Kunden.
- Erfüllungsort ist Elchesheim-Illingen. Gerichtsstand für beide Partner ist 76437 Rastatt.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.